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Finanzielle Unterstützung für Wärme/ Strom aus erneuerbaren Energien | Jetzt Kosten sparen und die Umwelt entlasten

Energie sparen, die Umwelt entlasten und eine Förderung vom Staat erhalten:

RAUS MIT DER ALTEN HEIZUNG! WIR MACHEN DAS FÜR SIE!

Die Bundesregierung hat verschiedene Förder­programme im Angebot, die den Umstieg auf erneuer­bare Energien attraktiv machen. Förderungen kommen für Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen in Frage.

Seit dem Januar 2020, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), geplante Maßnahmen zum Heizen mit erneuerbaren Energien.

Mit unseren Partnern „froeling“ und „ochsner“ ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich von Ihrer alten Heizung zu verabschieden und sich die staatliche Förderung zu sichern.

 

Unsere Flyer zu den Förderungen unserer Partner:

Flyer- fröling – BAFA-Förderungen

Flyer – ochsner – BAFA – Förderungen

 

Was wird gefördert?

Bei Neubauten werden gefördert:

  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpenanlagen
  • Solarkollektoranlagen

Voraussetzung für Förderfähigkeit ist, dass die Anlagen die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Bei bestehenden Gebäuden:

  • Gas-Hybridheizungen
  • Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready)
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseanlagen
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen

Handelt es sich bei Ihrer alten, austauschenden Heizung um eine Ölheizung, erhalten Sie zusätzlich die Austauschprämie für Ölheizungen.

Austauschprämie für Ölheizungen:

Ab jetzt wird das Austauschen Ihrer alten Ölheizung gegen eine neue, klimafreundliche und effiziente Anlage mit der Austauschprämie für Ölheizungen gefördert.

Sie haben eine alte Ölheizung? Dann können Sie beim Austausch, sogar bis zu 45 Prozent Ihrer Investitionskosten (Anschaffung, Installation, Inbetriebnahme) als Zuschuss erhalten.

Die Öl-Austauschprämie kann gewährt werden, wenn im Gebäudebestand eine mit Öl betriebene Heizungsanlage außer Betrieb genommen und gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage, förderfähige Wärmepumpenanlage oder förderfähige Gas-Hybridheizung installiert wird.


Hinweis: Maßnahmen sind nur Förderfähig, wenn das Projekt noch nicht begonnen wurde. Die Antragstellung muss vor Maßnahme – Beginn erfolgen!

⇒ Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien, dem neuen Antragsverfahren und Förderungsvoraussetzungen der BAFA.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern, zu den Förderungsvoraussetzungen und dem Antragsverfahren.

Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilen, können wir dem gesamten Prozess für Sie übernehmen.

Sprechen Sie uns an! Unser Kontakt

 

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